Veröffentlichungen

Sodann bildet die Warmenau die Grenze

Wie ein natürliches Fließgewässer zur künstlichen Grenze wurde und später zum begradigten Bach

Verfaßt von Heidrun Bücker und Klaus Nottmeyer-Linden

Erschienen im Historische Jahrbuch 1998, Seite 145 – 163

Verlag für Regionalgeschichte, Bielefeld 1996

Herausgegeben vom Kreisheimatverein Herford e.V.

ISBN 3-89534-207-6

Bezug über den Kreisheimatverein (Restposten)
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Auszug aus der Veröffentlichung:

Einleitung:

Die Warmenau ist 19,6 km lang und heute auf ca. 14 km Länge die Grenze zwischen den Bundesländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Ihr Ursprung liegt auf dem Gebiet der Stadt Werther am Fuße des Teutoburger Waldes. Nach wenigen Kilometern Fließstrecke ist der Bach, der sich mehr und mehr zu einem kleinen Fluß entwickelt, zugleich Begrenzung der Kreise Herford und Osnabrück, der Kommunen Spenge und Melle. Kurz vor der Mündung verliert die Warmenau die Funktion als Grenze und mündet auf niedersächsischer Seite in die Else.

Immer wieder in der Geschichte haben Flüsse und Bäche – ebenso wie Gebirge und Küstenlinien – die Grenze zwischen verschiedenen Territorien gebildet. An der Warmenau gab es viele Jahrhunderte nach der Besiedlung und Urbarmachung des Landes zunächst keine Grenze. Erst durch langwierige und schwer durchschaubare Fehden und Streitigkeiten, die Jahrhunderte andauern, wird der ungehindert fließende Bach in die Funktion einer Grenze gezwungen. Lange Zeit verhindert nun das Festhalten am Grenzverlauf in der Mitte des Gewässers einen Ausbau oder eine Begradigung; eine gemeinsame Anstrengung zur Begradigung war aufgrund der unüberbrückbaren Gegensätze nicht denkbar, geschweige denn durchführbar.

Erst im 20. Jahrhundert ergibt sich in der Zeit des „Großdeutschen Reiches“ die Möglichkeit, die Grenze in ihrer Funktion zu verneinen und ihren Verlauf und damit auch den Bach zu verändern. Im folgenden soll die bewegte Geschichte der Warmenau kurz dargelegt werden. An einem konkreten Abschnitt des Gewässers wird zudem die Entwicklung und Konsequenzen der Begradigung geschil