Auebachtal


Allgemeines zum Gebiet

Das Naturschutzgebiet „Auebachtal“ wurde 1994 im Landschaftsplan Bünde/Rödinghausen rechtskräftig ausgewiesen und hat eine Fläche von ca. 14 ha. Von Südwesten nach Nordosten fließt der Auebach oder auch „Mühlenbach“ teils angrenzend an der Bahnlinie nach Rahden. Die Große Aue nimmt den Klosterbach, den Nordbach und die Schierenbeke auf und fließt in nördlicher Richtung durch das Wiehengebirge in den Kreis Minden-Lübbecke. Das Naturschutzgebiet im Kreis Herford mit seinen Quellbächen bildet das Quellgebiet für das europäisch geschützte Gebiet (FFH-Gebiet) „Gewässerlandschaft Große Aue“ im Kreis Minden-Lübbecke. Die Große Aue verlässt bei Preußisch Ströhen NRW und mündet bei Nienburg in Niedersachsen nach 88 km Lauflänge und 96 m Höhenunterschied in die Weser. Die „Große Aue“ ist der drittgrößte linke Nebenfluss der Weser.

Der Bach weist im Naturschutzgebeit die Gewässergüte II-III auf und wird an der Neuen Mühle aufgestaut. 1996 wurden die Auswirkungen des Mühlenstaues auf die Gewässerfauna im Rahmen einer Diplomarbeit untersucht.

Das Gebiet wird durch Wiesennutzung, Brache und kleineren Gehölzflächen sowie Wald geprägt.

Besonderheiten Natur

Oberhalb des Wanderweges, meist außerhalb des Naturschutzgebietes, entspringen zahlreiche kleine Quellen, die den Wehmerhorster Bach speisen. Diese entspringen auf unterschiedlichem Höhenniveau und schneiden damit auch unterschiedliche geologische Schichten an. Zeitweise fallen diese Quellen und Quellbäche trocken und gehören damit zum Biotoptyp der “temporären Quellen und Quellbäche”.

Das Gebiet ist durch den naturnahen Oberlauf des Baches mit Mittelgebirgscharakter geprägt. Das Gewässer weist in den Abschnitt unter naturnahen Wald die Güteklasse I bis II auf und beherbergt seltene und vom Aussterben bedrohte Tierarten. Die Quellen, Quellbäche und der Oberlauf werden nach der Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen der Bundesrepublik Deutschland in die regionale Gefährdungsklasse 2 (stark gefährdet) eingestuft. Hier lebt der Feuersalamander.

Einige angelegte Artenschutzgewässer und zahlreiche Tümpel ergänzen die Bedeutung des Gebietes als Amphibienlebensraum – auch für Fadenmolch, Berg- und Teichmolch, Erdkröte, Gras- und Wasserfrosch. 

Die extensiv gepflegte Obstwiese, die 2012 vom Naturschutzbund Deutschland erworben wurde, bereichert den Lebensraum.

Entlang des Wiesenbaches stehen viele Kopfweiden.

Im Gebiet wächst eine bedrohte Orchideenart, das Breitblättrige Knabenkraut.

Bedingt durch die extremen Trockenheit und die damit einhergehende Schwächung der Fichten konnte sich der Borkenkäfer stark vermehren. Die Fichten, die hier alle aufgeforstet wurden, sterben ab. Um ein abschwämmen des Bodens zu verhindern und einen artenreichen, naturgewachsenen und damit stabilen Wald zu entwickeln, ist es jetzt wichtig, das Totholz im Wald zu belassen und der Natur die Waldverjüngung zu überlassen. und.

Ziele des Naturschutzes

Das Grünland soll als extensiv genutzte Weide oder Wiese erhalten bleiben. Die in ihrem Bestand zurückgehende Sumpfdotterblume und die Orchideen sollen sich weiter ausbreiten können. Dafür ist eine extensive Nutzung ohne Düngung notwendig. Der Lebensraum für Amphibien muss durch Pflege und Anlage von Tümpeln und Artenschutzgewässern sowie naturnahe Entwicklung des Baches stabilisiert und verbessert werden. Für den Lebensraum Wald ist gewünscht, dass er vielfältig und stabil mit einem hohen Anteil an Totholz und vor allem alten, dicken heimischen Laubbäumen ist.

Tätigkeitsschwerpunkte der Biologischen Station

Regelmäßige späte Mahd des Orchideenstandortes sowie Kontrolle des Bestandes der Pflanzen.

Pflege der Artenschutzgewässer durch Rückschnitt und Ziehen von Gehölzen und Rohrkolben. Organisation und Hilfe zur Grünlandpflege. Naturnahe Entwicklung des Baches in Zusammenarbeit mit dem Weser-Werre-Else Gewässerentwicklungs-Projekt.

Lage des Gebietes

Weitere Informationen

Fachinformationen Land NRW


Regeln beim Betreten eines Naturschutzgebiets
  • Bitte bleiben Sie auf den Wegen
  • Hunde sind anzuleinen
  • Müll bitte nicht wegwerfen
  • Kein Feuer machen und nicht grillen
  • Pflanzen nicht entnehmen oder beschädigen
  • Wildlebende Tiere nicht beunruhigen